Coming Soon- Elektronischer Mitgliedsantrag
Mitglied werden beim SV 98 Schwetzingen war noch nie so einfach:
Den Mitgliedsantrag können Sie direkt bequem online über unsere Homepage ausfüllen und digital per Checkbox bestätigen. Alternativ steht der Antrag mit Unterschriftsfeld auch unter „Dokumente“ zum Download bereit Dieser kann an die geschaeftsstelle@sv98schwetzingen.de gesendet werden.
Bevor Sie das Formular ausfüllen lesen Sie bitte den Abschnitt darunter sorgfältig!
Anleitung zum Formular Bei Kindern und Jugendlichen füllen bitte die Eltern das Formular aus und zusätzlich die Felder mit dem Prefix (<18 Jahre). Falls Sie die gleiche Adresse ahben reicht es den Haken "Adresse identisch zum Elternteil" Sollten Sie mehrere Kinder anmelden schreiben Sie bitte jedes weitere Kind in das Feld Anmerlungen (Bitte auch hier Vorname, Name, Geburtsdatum und Adresse)
Aufnahmegebühr Die Aufnahme-/Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR wird mit dem 1. Beitrag per Lastschrifteinzug eingezogen. Die aktuelle vom Badischen Fußballverband anfallende Passgebühr (in Höhe von z.Zt. 6,00 EUR) wird per Lastschrifteinzug
eingezogen.
Satzung, Ordnung und Leitlinien
Mit meiner/unserer Unterschrift erkenne(n) ich/wir die Satzung, Ordnungen und für den Bereich Fußball die Leitlinien des SV 98 Schwetzingen e.V. in der jeweils gültigen Fassung sowie die gültigen Beitragssätze an.
Datenschutz Ebenso erkläre(n) ich/wir hiermit, dass ich/wir die vom SV 98 Schwetzingen e.V. beigefügte Einverständniserklärung in Bezug auf personenbezogene Daten, Foto-/Film-/ Tonaufnahmen, Datenübermittlung/-verarbeitung zur Teilnahme am Spielbetrieb sowie Rechte/Einwilligung, gelesen habe(n) und stimme(n) dieser mit meiner/unserer Bestätigung zu.
Gemäß Art. 8 DSGVO dürfen Jugendliche ab 16 Jahren ihr Einverständnis zur Datenverarbeitung selbst erteilen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre bedarf es einer Einverständniserklärung der Eltern.
SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT
Hiermit ermächtige(n) ich/wir den SV 98 Schwetzingen e.V. widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen für Mitgliedsbeiträge, Aufnahme-/Bearbeitungsgebühr sowie Passgebühren bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Instituts (s.o.) keine Verpflichtung zur Einlösung. Bei Nichteinlösung der Lastschrift anfallenden Kosten und Gebühren werden von mir/uns an den Verein bezahlt.
Alle Dokumente sind einzusehen unter www.sv98schwetzingen.de/Dokumente